AGB | Adcom Sports

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Artikel - AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Adcom Sports Trade AG (AGB Adcom)

Schriftliche, spezielle Vereinbarungen zwischen Adcom und dem Kunden, zu denen auch die Auftragsbestätigung gehört, gehen den AGB Adcom vor. Die AGB Adcom gelten hingegen vor jeglichen AGB und nicht speziell und schriftlich vereinbarten Weisungen des Kunden. Mit der Vertragsunterzeichnung oder der Entgegennahme der Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Einwände zur Auftragsbestätigung hat der Kunde innert 5 Tagen ab Zustellung anzubringen. Bei Versand per Post beginnt die Frist mit dem Datum des Poststempels zu laufen. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und vorgesehenem Liefertermin weniger als 10 Tage, haben Einwände mindestens fünf Tage vor dem Liefertermin zu erfolgen. Verspätete Einwände sind wirkungslos. 
Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung, Preise und Zahlungsbedingungen werden von Fall zu Fall festgelegt. Sie sind in der Regel aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung ersichtlich. Wird kein Vertrag erstellt und keine Auftragsbestätigung vorgenommen, oder fehlen schriftliche Vereinbarungen über einzelne Punkte, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Nachträgliche Änderungen in der Bestellung sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch Adcom gültig.


Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden:

  • erfolgt die Lieferung in der Regel per Post oder Kurier. Adcom ist frei, eine andere Versandart zu wählen. Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Adcom ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
  • gilt die Ware als vollständig, einwandfrei und akzeptiert, sofern nicht innert 5 Tagen ab Eingang beim Kunden eine schriftliche Reklamation (Mängelrüge, unter Angabe der geltend gemachten Mängel) erfolgt.
  • ist in den vereinbarten Preisen die Mehrwertsteuer nicht enthalten und durch den Kunden zusätzlich zu bezahlen.
  • hat die Bezahlung durch den Kunden innert 10 Tage netto zu erfolgen. Skontoabzüge usw. sind unzulässig und werden, zuzüglich einer angemessenen Pauschale für den administrativen Mehraufwand, nachbelastet.
  • gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden und sind im vereinbarten Preis nicht enthalten. Es wird ein Mindestbetrag von CHF 12.- je Lieferung erhoben.

Adcom wird nur durch mit dem Kunden schriftlich vereinbarte Erfüllungsfristen gebunden. Entstehen durch Adcom zu verantwortende Verzögerungen, hat der Kunde Adcom sofort nach Bekanntwerden schriftlich zu benachrichtigen, falls er die Annahme von Leistungen verweigern oder sonstige Rechte aus den Verzögerungen ableiten will. Der Auftrag gilt in jedem Fall bezüglich bereits erfolgter, für sich alleine verwendbarer Teillieferungen als erfüllt.  
In keinem Fall kann der Kunde Adcom gegenüber Ansprüche geltend machen, die die Rückleistung bereits entrichteter Zahlungen infolge Nichterfüllung des Auftrages übersteigen. So ist beispielsweise die Geltendmachung von Ansprüchen aus Folgeschäden, entgangenem Gewinn, seit Auftragserteilung eingetretenen Preissteigerungen, internen Kosten usw. ausgeschlossen. Handelt es sich beim Kunden um einen Wiederverkäufer, verpflichtet er sich, durch eigene geeignete Geschäftsbedingungen dafür zu sorgen, dass nämliches auch seinen Kunden nicht möglich ist. Folgen der Unterlassung dieser Verpflichtung trägt ausschliesslich er selbst.  
Ansprüche aus Beschädigungen, welche auf den Transport zurückzuführen sind, muss der Kunde direkt beim Transportunternehmen geltend machen. Die Meldung solcher Schäden hat unverzüglich zu erfolgen, wobei auch Adcom schriftlich zu informieren ist. Adcom kann ihre Ansprüche gegen das Transportunternehmen an den Kunden abtreten, sofern dies für die direkte Geltendmachung des entstandenen Schadens nötig ist. 
An durch Adcom gelieferten Waren besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht. Defekte Ware wird innert nützlicher Frist ersetzt. Ist der Ersatz nicht möglich oder für den Kunden objektiv unzumutbar, reduziert sich der durch den Kunden zu bezahlende Betrag anteilig. Der Kunde besitzt deswegen kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Die einwandfreie Ware ist innert der vereinbarten Fristen zu bezahlen. 
Verarbeitet Adcom im Rahmen des Auftrages Material des Kunden, ist alleine der Kunde verantwortlich für dessen Mängelfreiheit und Eignung. Sind Mängelfreiheit oder Eignung nicht gegeben, haftet der Kunde für daraus entstehende Kosten und zusätzlichen Aufwand. Er ist verpflichtet, spezielle Instruktionen bezüglich Behandlung, Verarbeitung usw. vor Auftragsvergabe zu erteilen. 
Verarbeitet Adcom im Rahmen des Auftrages Material des Kunden, haftet alleine der Kunde für die Verletzung von Exklusivitätsrechten Dritter. Die vorgeschriebenen Meldungen an Lizenz-/Urheberrechtsgesellschaften obliegen alleine dem Kunden. Die Auftragserteilung an Adcom bedeutet gleichzeitig die Zusicherung des Kunden, dass er über alle notwendigen Rechte verfügt und keinerlei Gesetze oder Rechte Dritter verletzendes Material liefert. Ansprüche Dritter jeglicher Art und daraus entstehende Rechtskosten gehen alleine zu Lasten des Kunden, welcher sich verpflichtet, Adcom in jedem Fall schadlos zu halten.  
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Adcom unter Erfüllung der üblichen Sorgfaltspflichten Dritte zur Auftragserfüllung beiziehen darf. Er anerkennt die branchenüblichen Toleranzen und Mehr- oder Mindermengen. 
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer vorhergehenden Lieferung oder einer vereinbarten Akontozahlung im Rückstand, kann Adcom die Lieferung zurückstellen. Scheint die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet, kann Adcom die Vertragserfüllung an die Vorausleistung oder Sicherstellung des voraussichtlich vom Kunden zu leistenden Betrages binden. Aus daraus entstehenden Lieferverzögerungen kann der Kunde keinerlei Rechte ableiten. 
Der Kunde akzeptiert für den Fall eines Zahlungsrückstandes einen Verzugszins von 10% sowie Bearbeitungsgebühren von pauschal CHF 100.-. Der Zahlungsrückstand entsteht unmittelbar und ohne weiteres mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist. 
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser zugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht durchführbar erweisen, wird nicht das ganze Vertragswerk ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind sinngerecht durch rechtsgültige zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, sind sie ersatzlos zu streichen. 
Änderungen des Vertrages oder der Regelungen gemäss vorliegenden, zugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes von Adcom. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts und seiner Nebenerlasse.

AGB Adcom Sports Trade AG, Ausgabe 03.2017